Wir haben eine Delegation aus Namibia einladen wollen und sind auf Informationsdefizite gestossen.

Als allererstes muss der namibische Besucher eine Einladung aus Deutschland vorlegen. Bereits hier sollten erste Angaben
eingefügt werden:
- Kostenübernahme nach § 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz
- Keine Hotelunterkunft, sondern Wohnen in Privatunterkunft bei Freunden
- keine Rundreise, sondern Verbleib im Kirchenkreis
Dazu ein Beispiel einer Einladung.

Der Einladende in Deutschland muss auch eine teure Krankenversicherung für den namibischen Besucher abschliessen.
Auch hierzu ein Beispiel für eine Versicherungsbestätigung.

Hier zunächst die englischsprachige Anweisung der Deutschen Botschaft in Windhoek als Internet-Link

aus der Konsular-Abteilung.
Geht zum Teil nicht über diesen Link, sondern nur über kopieren und im Browser einfügen :
https://windhuk.diplo.de/na-en/service/05-VisaEinreise/-/1892484

Dann die Checkliste für touristische Schengen-Visa in unauthorisierter deutscher Übersetzung.

Diese Checkliste bietet eine erste Info für den Visa-Erhalt und was dabei schon in Deutschland vorbereitet werden kann / muss.

In vielen Fällen mit Namibia ist es so, dass die nach Deutschland Einreisenden die finanziellen Verpflichtungen
für die Ausstellung eines Schengen-Visa nicht selbst erfüllen können.

In diesem Fall muss der deutsche private Einladende eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme beim jeweiligen Ausländeramt abgeben,
die Erklärungen zu den § 66, § 67 und § 68 des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet.
Diese Paragraphen wollen ähnliche Informationen und Garantien vom deutschen Einlader wie die in der Checkliste
vom namibischen Reisenden geforderten.
Der Einladende muss dabei seine persönliche finanzielle Situation im Detail offenlegen.

In Düsseldorf reicht es aus, wennn der Kirchenkreis, bzw. der Superintendent in der Einladung für den Einreisenden schriftlich die Bürgschaft übernimmt.
Die Kosten z.B. für die Versicherung werden vom Arbeitskreis getragen.

Wichtig auch, dass diese Verpflichtungserklärung im Original in der Konsularabteilung in Windhoek vorgelegt werden muss
- wie auch alle anderen Unterlagen in deutsch und englisch.

Hierzu ebenfalls eine Info des Auswärtigen Amtes.

Dieser Link kann nur durch "Kopieren" und in einem neuen Fenster "Einfügen" geöffnet werden !!